Grundsätzlich sollte vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens auch eine außergerichtliche Sanierung geprüft werden. In manchen Fällen (besonders bei Unternehmen) ist es oft gar nicht anders möglich, als eine außergerichtliche Sanierung durchzuführen. Entscheidungswesentlich ist, dass eine Sanierung (sei sie nun gerichtlich oder außergerichtlich) ordnungsgemäß vorbereitet ist.